ZPO § 417 Beweiskraft öffentlicher Urkunden über amtliche Anordnung, Verfügung oder Entscheidung
[ Auszug: Die von einer Behörde ausgestellten, eine amtliche Anordnung, Verfügung
oder Entscheidung enthaltenden öffentlichen Urkunden begründen vollen
Beweis ihres Inh ... ]